Der Mutter-Kind-Pass

Mit der fachärztlichen Bestätigung Ihrer Schwangerschaft erhalten Sie den so genannten Mutter-Kind-Pass. In diesem Pass werden sämtliche wichtige (Gesundheits-)Daten, wie etwaige Vorerkrankungen von Ihnen und Ihrer Familie, durchgeführte Behandlungen und dergleichen schon beim Ausstellen notiert.

Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Untersuchungen während der Schwangerschaft, die Geburtsdaten Ihres Kindes sowie alle weiteren Untersuchungen des Kindes in den ersten 62. Lebensmonaten eingetragen.

Ziel ist die umfassende Dokumentation des Gesundheitszustandes der werdenden Mutter sowie des Entwicklungsverlaufes des (ungeborenen) Kindes. Dies soll aus medizinischer Sicht zu einer bestmöglichen Betreuung von Mutter und Kind führen. Einen solchen Pass bekommen alle Frauen, die sich zum Zeitpunkt ihrer Schwangerschaft in Österreich befinden.

  • Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

Folgende Untersuchungen während der Schwangerschaft finden im Rahmen des Mutter-Kind-Passes statt und ein Teil der Kosten wird Ihnen von der Kasse rückerstattet:

  • eine Ultraschalluntersuchung in der 8.- 12 Schwangerschaftswoche (seit 01.01.2010)
  • eine Untersuchung bis Ende der 16. Schwangerschaftswoche einschließlich einer Blutuntersuchung + HIV ( = MKP1 – 1. Mutter-Kind-Pass Untersuchung)
  • eine Untersuchung sowie ein Ultraschall in der 18. bis einschließlich 20. Schwangerschaftswoche. In dieser Zeit soll auch eine allgemeine internistische Untersuchung beim Hausarzt/der Hausärztin durchgeführt werden. ( = MKP2 – 2. Mutter-Kind-Pass Untersuchung)
  • eine Untersuchung in der 25 bis einschließlich 28. Schwangerschaftswoche, die eine weitere Blutuntersuchung (+ Zuckerbelastungstest => Oraler Glukosetoleranztest – OGTT) einschließt (= MKP3 – 3. Mutter-Kind-Pass Untersuchung)
  • eine Untersuchung und ein Ultraschall in der 30. bis einschließlich 34. Schwangerschaftswoche – eventuelle mit einer weiteren Blutuntersuchung (abhängig von den jeweiligen Vorbefunden). ( = MKP4 – 4. Mutter-Kind-Pass Untersuchung)
  • eine Untersuchung in der 35. bis einschließlich 38. Schwangerschaftswoche. ( = MKP5 – 5. Mutter-Kind-Pass Untersuchung)
  • ACHTUNG

Es werden von den Krankenkassen drei wichtige Ultraschalluntersuchungen (US 8-12 SSW, MKP 2 + MKP 4) während der Schwangerschaft bezahlt. Wenn Sie sich dagegen entscheiden, hat das zwar keine Auswirkung auf das Kinderbetreuungsgeld; als Ihr behandelnder Arzt empfehle ich die Durchführung aber in jedem Fall. Alle anderen oben erwähnten Untersuchungen hingegen sind Bedingung für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes und werden im Mutter-Kind-Pass vermerkt.

Auf Ihren Wunsch kann bei jeder Untersuchungen in der Schwangerschaft zusätzlich eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden (z.B. auch zur Geschlechtsbestimmung). Diese muss von mir jedoch privat verrechnet werden. Die von mir in meiner Ordination durchgeführten Schwangerschaftsuntersuchungen sind im Rahmen des Mutter – Kind- Passes zu verstehen.

Pränataldiagnostische Untersuchungen können auf Ihren Wunsch bei dafür speziell ausgebildeten ExpertInnen durchgeführt werden. Bitte nehmen Sie bei jeder Mutter-Kind-Pass Untersuchung die E-Card, den Mutter-Kind-Pass und die aktuellen Befunde mit. Befunde sind bitte bei meinen Assistentinnen abzugeben.

Diese Basisuntersuchungen sind auch für Frauen OHNE Krankenversicherung kostenfrei!