Brustkrebsfrüherkennung

Im Rahmen des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms können in Österreich Frauen zwischen 45 und 69 Jahren alle zwei Jahre eine Früherkennungsmammographie durchführen lassen. Sie bekommen automatisch alle 2 Jahre eine Einladung zur Mammographie zugeschickt und können direkt mit Ihrer e-card einen Termin in einem Röntgeninstitut vereinbaren. Ich empfehle Ihnen, auch eine ÜBERWEISUNG ZUR MAMMOGRAPHIE IN DER ORDINATION ABZUHOLEN, damit ich Ihr Röntgeninstitut über spezielle Vorbefunde informieren kann und auch Ihren neuen Befund erhalte.

  • Eine Überweisung zur Mammographie außerhalb dieses Screeningprogramms auf Kassenkosten kann von mir nur unter bestimmten VORGEGEBENEN Bedingungen – an die sich Ärzte/Ärztinnen halten müssen – ausgestellt werden. Trifft keine der Indikationen (Indikation = Grund) zu, kann ich Sie an ein Röntgeninstitut zuweisen, wo Sie die Mammographie privat zahlen müssen. ACHTUNG: Eine Ultraschalluntersuchung der Brust – Durchführung in der Ordination möglich, aber keine Kassenleistung! – ersetzt nicht die Mammographie!

  • Frauen zwischen 40-44 sowie Frauen ab 70 Jahren können sich selbst zum Vorsorge-Programm anmelden, indem sie telefonisch bei der Serviceline des Brustkrebsfrüherkennungsprogramms (Telefonnummer: 0800 500 181) oder online unter https://www.frueh-erkennen.at/anmeldung eine Freischaltung veranlassen.

  • Frauen unter 40 Jahren können bei bestimmten Beschwerden zu einem Brustultraschall in ein zertifiziertes Röntgeninstitut zugewiesen werden. Bedarf es einer weiteren Abklärung, kann eine Magnetresonanztomographie durchgeführt werden.